Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ wird fortgeführt

Baden-Württemberg ist eine der führenden Innovationsregionen weltweit. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Marktführer und eine solch hohe industrielle Kompetenz in zahlreichen Branchen. Damit das so bleibt, unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bereits seit 2008 Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Innovationsgutscheinen. Dieses erfolgreiche Innovationsprogramm wird fortgeführt.

Mit den Innovationsgutscheinen werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben. Dabei wird der Innovationsgutschein als Zuschuss ausbezahlt. Die Förderung soll maximal 50 % der Kosten decken, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Diese Gutscheine können beispielsweise auch bei der TLB GmbH für eine Technologiefeldanalyse eingesetzt werden. Diese Analyse bietet jungen Unternehmen eine Übersicht über die Schutzrechtssituation je nach Anforderung.

Es gibt drei unterschiedliche Gutschein-Linien mit verschiedenen Fördersummen und unterschiedlichen Zielsetzungen:

  • Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.
  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

 Weitere Informationen unter Telefon 0721 790040 oder  www.tlb.de

Informationen zu Förderrichtlinien und Anträgen: https://www.l-bank.info/fuer-die-presse/presseinformationen/2023/pi2023_51_foerderprogramm-innovationsgutscheine-wird-fortgefuehrt.html