Eine Erfindung muss marktfähig sein – Was heißt das?

01.11.2005 – Als Patentverwertungsagentur sind wir gewinnorientiert ausgerichtet. Damit wir das Innovationsmanagement für eine Erfindung übernehmen, muss diese auch wirtschaftlich Erfolg versprechend sein. Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit zunächst aus dem Blickwinkel von Unternehmen, die als Lizenzpartner in Frage kommen. 

Ökonomische Aspekte aus Unternehmersicht 

Für Entscheider zählen neben der technischen Umsetzbarkeit der Mehrwert und der Marktvorteil einer Erfindung. Die Einführung neuer Technologien bedeutet für ein Unternehmen zunächst ein Investitionsrisiko. Die Kosten für die Produktentwicklung und Markteinführung müssen sich in einem akzeptablen Zeitrahmen amortisieren. 

Eine Marktanalyse und eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind, sind deshalb wichtige Argumentationshilfen bei Vertragsverhandlungen. 

Explizit sei hier darauf hingewiesen, dass weder die aufgewendeten Entwicklungskosten seitens der Hochschule, noch die angefallenen Patentkosten den Wert einer Erfindung am Markt bestimmen, sondern lediglich der für das Unternehmen erzielbare Nutzen. 

Ausreichender Schutzbereich 

Der Schutzbereich eines Patents wird festgelegt durch die Patentansprüche und durch die Auswahl der Länder, in denen der Patentschutz gelten soll. Ist der technische Schutzbereich zu klein oder eine einfache Umgehung möglich, lässt sich die Erfindung kaum verwerten. Gleiches gilt für technische Verfahren, deren Anwendung nicht ohne weiteres nachgewiesen werden kann. Denn in diesem Fall ist eine Patentverletzung nur schwer zu verfolgen. Dieses alles schmälert den wirtschaftlichen Wert einer Patentanmeldung erheblich. 

Zeitfaktor und Kosten-Nutzen-Rechnung 

US-amerikanischen Studien zufolge vergehen bis zur Markteinführung in der Regel sieben bis zehn Jahre. Aus Sicht des TLB sind Entwicklungszeiten von drei bis fünf Jahren für Erfindungen im Bereich Maschinenbau, Verfahrens- und Elektrotechnik etc. realistisch. Für Erfindungen, die eine klinische Studie erfordern (wie z.B. im Bereich der Pharmaindustrie und Medizintechnik) oder auch für „Zukunftserfindungen“, deren Markt noch nicht existiert, gehen wir von bis zu 10 Jahren und mehr aus. In Bezug auf die maximale Laufzeit eines Patentes von 20 Jahren wird klar, warum für TLB auch der Zeitfaktor ein wichtiger Aspekt der Erfindungsbewertung ist. 

Kosten für die Patentierung und Verwertung 

Die Ausgaben für die Schutzrechtsanmeldung müssen in einem annehmbaren Verhältnis zu den erzielbaren Gewinnen stehen. Eine professionelle, d.h. von einem Patentanwalt erstellte deutsche Patentanmeldung kostet rund 3.000-4.000 Euro, eine Nachanmeldung im Rahmen des PCT-Verfahrens nochmals zwischen 6.000-8.500 Euro (jeweils netto). In der nationalen und regionalen Phase des Patentverfahrens addieren sich entsprechend der benannten Länder Übersetzungskosten, Kosten für die anwaltliche Auslandsvertretung sowie für die Erteilung und Aufrechterhaltung des Patentschutzes. 

Fazit: Je früher das Entwicklungsstadium einer Erfindung und je kleiner der potentielle Markt, desto schlechter ist das zu erwartende Kosten-Nutzen-Verhältnis. 

Engagement der Erfinder 

Der Erfinder spielt als Know-how-Träger und Spezialist eine wichtige Rolle. Seine Bereitschaft die Entwicklung innerhalb des ersten Jahres der Patentanmeldung bis zum "Proof of Concept" voranzutreiben, ist die Mindestanforderung, die Firmen stellen, da sich damit das zu kalkulierende Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert. Oft ist die Präsentation eines Prototyps die Voraussetzung für ein weiteres Engagement eines Unternehmens. 

Die kontinuierliche und aktive Zusammenarbeit des Erfinders mit TLB ist ein ausschlaggebendes Kriterium für die Verwertbarkeit einer Schutzrechtsanmeldung.