Themenfeld-orientiertes Rechtemanagement zur Verwertung von Arbeitsergebnissen
Im Rahmen von akademischen Forschungsprojekten entstehen regelmäßig verschiedenste Arbeitsergebnisse, darunter z.B. Erfindungen, Software, geheimes Know-How, Material oder auch Prototypen. Neben der Frage, wem diese Arbeitsergebnisse gehören oder zuzuordnen sind, stellt sich auch die Frage, wie die Arbeitsergebnisse einer (kommerziellen) Verwertung zugeführt werden können.
Eine kommerzielle Verwertung solcher Arbeitsergebnisse folgt allerdings nicht einem einheitlichen Schema, sondern geht einher mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Abläufen.
Bei klassischen Erfindungen durch die Beschäftigten einer Hochschule ist der Weg über gut etablierte Mechanismen und Abläufe bereits vorgezeichnet: Meldung der Erfindung an die Hochschule bzw. die zuständige Transferstelle, rechtliche Inanspruchnahme durch die Hochschule, Patentanmeldung und Verwertung durch die Hochschule bzw. deren Verwertungsagentur. Demgegenüber folgt die Kommerzialisierung von Software, Know-How, Material oder Prototypen anderen Regeln und Voraussetzungen bzw. bedarf gezielter Überlegungen oder Maßnahmen.
Obwohl zu Projektbeginn oftmals noch gar nicht (ganz) klar ist welche konkreten Arbeitsergebnisse überhaupt entstehen, sollte hier schon der Grundstein gelegt werden – durch sorgfältige Dokumentation – damit eine spätere kommerzielle Verwertung überhaupt möglich wird. Eine nachträgliche Klärung der Rechtesituation ist meist sehr aufwendig und oftmals gar nicht möglich.
Um Klarheit und Rechtssicherheit für eine beabsichtigte oder auch spätere Verwertung zu schaffen, muss daher von Anfang an klar der Projektverlauf und die entstehenden Ergebnisse protokolliert werden., Insbesondere muss dokumentiert werden, welche Personen an der Entstehung der einzelnen Arbeitsergebnisse beteiligt ist, in welchem Verhältnis die Beteiligten zur Hochschule stehen (Professor/in, Angestellte/r oder Studierende), welche äußeren Rahmenbedingungen (z.B. bestehende Kooperationen mit anderen Hochschulen und/oder mit Industriepartnern, Förderungen von dritter Seite, Stipendien, Prüfungsordnungen) jeweils gelten. Außerdem sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, welche Werkzeuge genutzt werden (z.B. Open Source, Campus Lizenzen, Fremd-Material).
Ziel eines erfolgreichen Rechtemanagements ist, eine Grundlage für eine erfolgreiche Verwertung zu schaffen und etwaige spätere Konflikte um Rechtsinhaberschaft oder Umfang der Nutzungsrechte möglichst zu vermeiden.
Unser Beratungsangebot richtet sich an interessierte Wissenschaftler/innen, Projektleiter/innen und Transferbeauftragte der Hochschulen.
Angebote:
Beratungsgespräch: nach zeitlichen Aufwand zum regulärem Stundensatz
Seminar: Vortrag von ca. 30 Min mit anschließender Frage & Antwort-Runde
Kontakt: sek(at)tlb.de