Patentieren & Publizieren – eine Frage des Zeitplans

04.05.2009 – Mit einer frühzeitigen Erfindungsmeldung lässt sich beides umsetzen. Vorab veröffentlichte Forschungsergebnisse sind zumindest in Europa nicht mehr patentfähig. Viele Wissenschaftler streben deshalb danach, sich noch rechtzeitig vor einer geplanten Publikation den Patentschutz für Erfindungen, die in ihren Forschungsergebnissen enthalten sein können, umfassend  zu sichern. Die Technologie-Lizenz-Büro (TLB) GmbH empfiehlt vorausschauendes Handeln.

Qualität ist der Maßstab

Um ein gutes Patent zu formulieren benötigt man viel Zeit. Patentieren ist teuer und regelmäßig Erfindungen zu patentieren ist nur dann sinnvoll, wenn diese Erfindungen sowohl alle Voraussetzungen für die Patentierbarkeit erfüllen als auch ihre Verwertungsaussichten vielversprechend sind. TLB prüft deshalb jede eingegangene Erfindungsmeldung mit großer Sorgfalt. Aufwändige Recherchen in kommerziellen Patentdatenbanken und Analysen zum Marktpotenzial  bilden hier die Basis.

Es geht dabei außerdem darum, den Blickwinkel eines potentiellen Lizenznehmers einzunehmen und den wirtschaftlichen Wert der Erfindung einzuschätzen. Kriterien sind beispielsweise die Breite des technischen Schutzbereichs und die noch benötigte Entwicklungszeit des Produktes oder Verfahrens bis zur Markteinführung. Hier muss ein ausgewogenes  Verhältnis der verbleibenden Schutzdauer des Patentes zur Gesamtlaufzeit von 20 Jahren bestehen.

Auf dem Weg zur Patentanmeldung kommen alle Abstimmungsvorgänge zwischen Universität oder Hochschule, Erfinder und TLB hinzu. Fällt die Bewertung der Erfindung positiv aus, empfiehlt TLB der Universität bzw. der Hochschule, diese  in Anspruch zu nehmen. Sie trifft dann auch die Entscheidung, ob sie die Erfindung in Anspruch nehmen will, was gemäß Arbeitnehmer erfindungsgesetz spätestens vier Monate nach der Einreichung der Erfindung erfolgen muss. Bei Inanspruchnahme beauftragt TLB einen erfahrenen Patentanwalt mit dem Patentierungsprocedere.

In der Patentanmeldung wird der Schutzbereich eines Patents durch die in den Patentansprüchen  formulierten technischen Merkmale und die diesbezügliche Beschreibung festgelegt. Hier haben Universität, Hochschule, Erfinder und TLB wiederum ein gemeinsames Ziel: hohe Qualität und großes Marktpotenzial. Eine Patentanmeldung kann nur so gut sein, wie es die in ihr formulierten Ansprüche auch darstellen. Der Formulierung einer Patentanmeldung geht ein iterativer Prozess voran, bei dem alle Beteiligten, der Innovationsmanager von TLB, der Erfinder und der externe Patentanwalt eng zusammenarbeiten und sich genau abstimmen.

TLB empfiehlt Erfindern

  1. Frühzeitige Vorlage der Erfindungsmeldung. Idealerweise meldet der Erfinder eine von ihm geschaffene Erfindung seiner Hochschule sobald sie vorliegt, also unverzüglich nachdem eine technische Problemstellung mit einer technischen Lösung bewältigt wurde. So verbleibt ausreichend Zeit für den Bewertungsprozess und die Ausarbeitung einer optimal ausgereiften Patentanmeldung.
    • Hilfreiche Angaben des Erfinders. Mit seinen Angaben in der Erfindungsmeldung liefert der Erfinder bereits die Basis für die Bewertung. Für die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit ist es besonders hilfreich, wenn der Erfinder seine bereits vorhandene Kenntnisse über den Markt und auch über potenzielle Kontakte und Ansprechpartner aus der Wirtschaft TLB frühzeitig mitteilt. Diese Informationen werden deshalb detailliert bereits in dem Erfindungsmeldungsformular abgefragt.
      • Vorsicht bei Abstracts. Bereits vor einer bedeutenden Veröffentlichung sind viele Autoren geneigt, vorschnell ein Abstract ins Internet zu stellen. Da ein Abstract in der Regel auf die Kernaussage einer möglichen Erfindung zielt, ist damit in der Regel der Hauptanspruch, der für die spätere  Patentanmeldung geltend gemacht werden könnte, vorveröffentlicht, was sich natürlich schädlich auf die Patentierung auswirkt.
  2. Erscheinungsdatum entscheidet. Das patentrechtlich entscheidende Datum einer Veröffentlichung ist das Erscheinungsdatum der Zeitschrift und nicht etwa das Einreichungsdatum eines Artikels. Wir raten dennoch grundsätzlich dazu, den Artikel erst dann bei der Zeitschriftenredaktion einzureichen, wenn eine Patentanmeldung bereits beim Patentamt hinterlegt wurde. Nur so lässt sich zweifelsfrei sicherstellen, dass keine Informationen bereits während einer Begutachtung durch die jeweiligen Jury bzw. Redaktion vorab an die Öffentlichkeit gelangen.

 Weitere Informationen und das Formular zur Erfindungsmeldung entnehmen Sie bitte unserer Homepage.  Dort finden Sie auch den TLB-Innovationsmanager, der Ihr Fachgebiet am besten betreut. www.tlb.de