Was darf ein Hochschulerfinder erwarten, der zur Innovationsagentur TLB kommt, um seine Erfindung zum Patent anmelden zu lassen?
Er kann sicher sein, dass seine Idee von Experten bewertet wird und wir viel Zeit und Mühe in die Entscheidung investieren, ob wir auf TLB-Kosten die Patentierung der Erfindung übernehmen und welche Patentierungsstrategie für seine Erfindung die richtige ist. Nicht selten melden wir Erfindungen zunächst zum Patent an, um die Erfindung schutzrechtlich abzusichern und um Zeit für eine tiefer gehende Bewertung zu gewinnen.
Jedes Jahr werden bei TLB von den eingereichten Erfindungen 30% zum Patent angemeldet. Wobei wir dazu übergehen, die Anmelderate weiter zu steigern. Das bisherige TLB-Prinzip „Klasse statt Masse“ war auf ein gut abschätzbares, an kaufmännischen Fakten orientiertes Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgerichtet und barg jedoch das Risiko, sehr fortschrittliche außergewöhnliche Erfindungen mit zunächst eher „unsichtbarem“ Potenzial zu übergehen. Deshalb gehen wir dazu über, die Auswahl weiter zu fassen und die Zahl der Patentanmeldungen zu steigern.
Damit unterstützt TLB natürlich die Hochschulen in ihrem Ziel mit Patenten das Renommee zu steigern, ihr Profil zu schärfen und schlussendlich auch finanzielle Rückflüsse zu generieren.
Wie wird entschieden ob eine Erfindung zum Patent angemeldet wird?
Da sind zunächst neben formaljuristischen Kriterien folgende für die Patentierbarkeit notwendigen Kriterien: Die Erfindung muss neu sein, eine ausreichende erfinderische Höhe haben und gewerblich anwendbar sein.
Für die Prüfung der wirtschaftlichen Kriterien, versuchen wir die Brille des Unternehmers aufzusetzen. Dabei gilt es grundsätzlich zwei Typen von Erfindungen zu unterscheiden: Die einen verbessern bestehenden Verfahren oder stellen Alternativen dazu dar. Die anderen sind echte Innovationen, das heißt, sie haben das Potenzial, ganz neue Märkte zu schaffen. Letztere sind besonders lukrativ. Die erfolgreichsten mittelständischen Unternehmen erzielen durchschnittlich etwa 70 Prozent ihres Umsatzes mit neuen Produkten und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren. Echte Innovationen bergen also die weitaus höheren Gewinnaussichten aber auch das weitaus höhere unternehmerische Risiko. Erfindungen mit diesem Potenzial sind naturgemäß schwer herauszufiltern, weil es keine vergleichbaren Lösungen gibt, an denen man sie benchmarken könnte. Um sie zu bewerten braucht man Erfahrung und Zeit.
Welche weiteren wirtschaftlichen Kriterien bestimmen den Wert eines Patentes?
Der Wert eines Patentes für ein Unternehmen bemisst sich natürlich auch nach der Breite des Schutzbereiches. Dieser wird festgelegt durch die Patentansprüche und Auswahl der Länder, in denen der Patentschutz gelten soll. Ist der technische Schutzbereich zu klein oder eine einfache Umgehung möglich, lässt sich die Erfindung nur sehr schwer verwerten. Gleiches gilt für technische Verfahren, bei denen eine Patentverletzung nur schwer nachzuweisen oder auf dem Markt zu verfolgen ist. Es schränkt den wirtschaftlichen Wert eines Patentes stark ein.
Die Kosten für die Produktentwicklung und die Markteinführung müssen sich für den Lizenznehmer in einer angemessenen Zeitspanne amortisieren. Mit Erfindungen aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften kann man in der Regel kurzfristiger Erlöse für die Erfinder und Hochschulen erzielen. Im Bereich Life Sciences hingegen sind die Zeiträume bis zur Marktfähigkeit der Produkte meist sehr lang, manchmal muss man von bis zu 10 Jahren und mehr ausgehen.
Hier kommt dann die maximale Laufzeit eines Patentes ins Spiel, die bei 20 Jahren liegt. Nur für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel kann der Schutz auf maximal 25 Jahre verlängert werden. In Bezug auf die Schutzdauer wird klar, warum für TLB der Zeitfaktor bis zur Marktreife immer ein wichtiger Aspekt der Erfindungsbewertung ist.