Die Provisorische Pantentanmeldung: Für und Wider

01.05.2006 – Nur auf den ersten Blick scheint die „Provisorischen Patentanmeldung“ eine gute Möglichkeit, um sich rasch und mit wenig Aufwand den Patentschutz zu sichern. 

Bei der „Provisorischen Patentanmeldung“ handelt es sich formal um eine „normale“ Patenanmeldung mit dem Unterschied, dass die Formulierung der Ansprüche und die Ausgestaltung wenig ausgereift sind. Die Anmeldung wird schnell und kostengünstig vom Erfinder selbst vorgenommen, um die (frühestmögliche) Priorität des Schutzrechts zu sichern. 

 

Dies geschieht in der Absicht gegebenenfalls die bestehende Möglichkeit wahrzunehmen, die Patentanmeldung innerhalb von 12 Monaten nachzubessern. Diese zweite verbesserte Patentanmeldung beansprucht dann die Priorität (d.h. das Anmeldedatum) der ersten Anmeldung. Geregelt ist diese Möglichkeit in der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ). 

Eine provisorische Patentanmeldung kann angemessen erscheinen, etwa wenn Forschungsergebnisse noch wenig ausgereift sind und Unsicherheit herrscht, ob sich die Investition lohnt. Oder wenn der Patentschutz schnell gesichert werden muss, weil man die Forschungsergebnisse Kooperationspartnern gegenüber mitteilen bzw. eine kurzfristige Veröffentlichung tätigen möchte. 

 

Die Zeit- und Kostenersparnis ist darin begründet, dass für eine Einreichung beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) kein anwaltlicher Vertretungszwang herrscht, die Hilfe eines Patentanwaltes also nicht in Anspruch genommen werden muss. Die amtliche Anmeldegebühr beträgt lediglich 60 €. Die Anmeldung muss zumindest so weit ausgereift sein, dass sie für eine erste Beurteilung vonseiten des DPMA verstanden werden kann. 

 

Vorteilhaft ist auch, dass mit der Anmeldung ein Recherchebericht beantragt werden kann (Gebühr 250 €). Er beurteilt die Anmeldung bezüglich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit, sodass die Chance für eine Patenterteilung sowie deren Umfang besser abgeschätzt werden können. Die für die Beurteilung in Frage kommenden Druckschriften (Patentschriften und sonstige Literatur) können – obwohl unselektiert – sehr aufschlussreich sein. 

 

Aufgrund der fehlenden patentrechtlichen Fachkenntnisse wird die Provisorische Anmeldung im Allgemeinen mit Form- und Sachmängeln behaftet sein, insbesondere was die Patentansprüche, die den Schutzumfang definieren, anbelangt. Eine provisorische Anmeldung wird in der Regel zu einem „schlechten“ Patent führen, d.h., sie verfehlt das oberste Ziel, nämlich den optimalen Schutz der Erfindung. 

 

Dies ist insofern problematisch, als die Möglichkeit der Verbesserung in ein „gutes“ Patent in der Praxis auf Hindernisse stößt. Und zwar dann, wenn die Entscheidung abhängig gemacht wird von Weiterentwicklungen, der Suche nach Verwertungspartnern oder gar den Vertragsabschlüssen mit Lizenz- und Kooperationspartnern. Dafür ist die bleibende 12-Monatsfrist i.d.R. zu kurz. So wandelt sich der anfängliche Zeitgewinn in einen höheren Zeitdruck. 

 

Professionelle Bewertung als Entscheidungsgrundlage 

Der mangelhafte Patentschutz und der Zeitdruck machen deutlich, dass es in erster Linie darum gehen muss, frühzeitig zu einer klaren Entscheidung für eine ausgereifte Erstanmeldung mit Hilfe eines Patentanwaltes zu kommen. Zur sicheren Einschätzung der Patentierfähigkeit und des wirtschaftlichen Verwertungspotentials sind Fachleute notwendig. Unsere Innovationsmanager sind Spezialisten auf den unterschiedlichsten Fachgebieten. Sie bewerten Ihre Erfindung sorgfältig und machen kurzfristig ausgereifte Anmeldungen möglich. 

Nutzen Sie unsere Kompetenz in allen Fragen der Patentanmeldung.