Änderungen des ArbEG zum 01.10.2009

zum 1. Oktober 2009 tritt das sog. Patentrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Wie Sie bereits aus Fachkreisen erfahren konnten, ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes die Novellierung des Arbeitnehmererfinderrechts.

 

 

Wichtigste Neuerung ist neben der Einführung der Textform unter anderem für die Meldepflicht die Regelung einer Inanspruchnahmefiktion. Danach gehen die erfinderischen Rechte des Arbeitnehmers künftig nach Ablauf von 4 Monaten nach Eingang der Erfindungsmeldung auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Rechte nicht zuvor freigibt. Umgekehrt bedeutet dies, dass Erfindungen, für die Ihre Hochschule keine Rechte auf sich überleiten will, demnach innerhalb der 4-Monats-Frist freigegeben werden müssen.

 

 

Sollten sich Fragen Ihrerseits ergeben, wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsabteilung.

 

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