Service für Erfinder
Beratung
Als Hochschulerfinder finden Sie bei uns einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Ansprechpartner, der über einen fundierten wissenschaftlichen Background verfügt. Bei jeglichen Fragen zu einer Erfindung steht Ihnen ein Innovationsmanager der TLB, der sich in Ihrem Technologiebereich auskennt, zur Verfügung. Er berät Sie ganz speziell auf Ihre Erfindung bezogen. Wir geben telefonisch Auskunft, vereinbaren aber auch gerne Termine bei Ihnen oder in den Räumen von TLB.
Wir stehen Ihnen bereits vor Meldung Ihrer Erfindung an Ihren Arbeitgeber zur Seite und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei der Abfassung Ihrer Erfindungsmeldung.
Formular zur Erfindungsmeldung
Bewertung
Zu unserer Beratung gehört eine erste Bewertung Ihrer Erfindung hinsichtlich Schutzrechtsfähigkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.
Stellen Ihre Arbeitsergebnisse eine Erfindung dar? Ist Ihre Erfindung patentfähig? Wie stellen sich die Vermarktungschancen dar? Wir führen Recherchen in kommerziellen Datenbanken durch und geben Empfehlungen zur Anmeldung und Verwertung von Erfindungen ab.
Patentschutz mit Finanzierung
Bei erfolgter Inanspruchnahme der Erfindung durch Ihre Hochschule und bei hinreichenden Aussichten auf eine erfolgreiche Verwertung investieren wir über unser Know-how hinaus auch die nötigen finanziellen Mittel für ein Patentierungsverfahren. Bei der schutzrechtlichen Sicherung arbeiten wir mit externen Patentanwälten zusammen, um möglichst schnell einen breit angelegten Schutz für Ihre Erfindung zu erreichen.
Patentfähige Erfindungen mit hinreichend großen Verwertungschancen empfehlen wir zur Patentanmeldung. Wir erstellen Patentierungsstrategien und kümmern uns um die Finanzierung des Patentierungsverfahrens.
Verwertung
Sobald eine Anmeldung beim Patentamt eingereicht ist, betreiben wir aktiv die Verwertung. Wir suchen für Ihre Erfindung einen Weg in den Markt. Dazu erarbeiten wir in Absprache mit Ihnen eine individuelle Verwertungsstrategie. Wir suchen Lizenzinteressenten und erstellen zur Vorlage bei potentiellen Industriepartnern ein Erfindungsexposé. Wir führen Gespräche und verhandeln Verträge. Verwertet wird Ihre Erfindung i. d. R. durch die Vermittlung von Lizenz-verträgen bzw. Patentverkäufen.
Die Einhaltung der Verträge wir durch uns überwacht, damit sich Ihre Erfindung als Innovation im Markt positionieren kann. Am Ende steht ein marktfähiges Produkt, von dem die lizenznehmende Firma, aber auch der Erfinder, die Hochschule und TLB profitieren.
Neues Recht
Mit der Reform des Arbeitnehmererfindungsrechtes von Hochschulbeschäftigten besteht für Ihre Hochschule die Möglichkeit, jede Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch zu nehmen, zum Patent anzumelden und zu verwerten. Dabei wird keine Unterscheidung mehr getroffen, welche Stellung der Erfinder im universitären Betrieb einnimmt.
Für Sie als Erfinder bedeutet dies, dass Sie im Falle der Inanspruchnahme Ihrer Erfindung diese nicht selbst zum Patent anmelden müssen bzw. können. Als Vergütung stehen den Erfindern 30% aller Einnahmen zu, die der Hochschule aus der Verwertung der Erfindung zufließen. Die Patentierungskosten werden entweder von der Hochschule oder uns übernommen. Damit werden Sie am Erlös beteiligt, ohne die wirtschaftlichen Risiken von Schutzrechtsanmeldung und Verwertung zu tragen.



