Erfindungsmeldungen
Diensterfindungen sind dem Arbeitgeber unverzüglich in Textform zu melden. Freie Erfindungen hingegen sind dem Arbeitgeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Nach der Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbEG) gilt diese Regelung für alle Hochschulbeschäftigten.
Formblätter zur Erfindungsmeldung erhalten Sie bei der Rechts- oder Technologietransferabteilung Ihrer Hochschule oder auf den unten stehenden Links. Sind mehrere Personen an der Erfindung beteiligt, sollten Sie die Meldung gemeinsam abgeben. Bitte achten Sie auch darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Anlagen an Ihre Hochschulverwaltung geht, nur so kann eine zügige Bearbeitung und Bewertung erfolgen.
Erfinder der Universität Stuttgart möchten bitte, den Erfindungsmeldebogen der Universität benutzen, diesen finden Sie auf nachfolgendem Link.
Erfindungsmeldungsbogen Universität Stuttgart



